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Den Tod eines gelieben Menschen müssen die Angehörigen nicht nur emotional verkraften, sondern sind dadurch auch einer finanziellen Belastung ausgesetzt. Im Durchschnitt kommt auf die Hinterbliebenen ein Kostenblock von etwa 6.000 Euro für die Bestattung zu.
Wer die Hinterbliebenen vor dieser zusätzlichen monetären Last schützen möchte, kümmert sich am besten zu Lebzeiten um eine entsprechende Sterbegeldversicherung. Mit dieser zweckgebundenen Vorsorgeversicherung entlastet der Versicherte nicht nur seine lieben Nächsten finanziell, sondern kann sich selbst einen würdevollen Abschied sichern.
Inhalt:
Bei einer Sterbegeld Versicherung oder kurz auch Sterbeversicherung handelt es sich um eine spezielle Art der Kapital-Lebensversicherung. Jedoch wird bei einer Sterbegeldversicherung nicht wie bei einer herkömmlichen Lebensversicherung für das Alter angespart, sondern der Versicherungsbetrag wird im Todesfall des Versicherten an die Begünstigten ausgezahlt. Der Todeseintritt ist dabei nicht relevant, ausser der Tod tritt innerhalb der Wartezeit sein.
Die Versicherungsbeiträge für eine Sterbegeld-Versicherung können durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden, jedoch ist eine monatliche Zahlung der Beträge üblich. Die Höhe des Versicherungsbeitrages pro Monat ist dabei vom Eintrittsalter des zu Versichernden, dem individuellen Zustand der Gesundheit (Ausnahme: ohne Gesundheitsprüfung) der zu versichernden Person sowie der Versicherungshöhe abhängig.
Die Übernahme der Kosten für eine Bestattung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dem Paragraphen 1968 beschrieben. Die sogenannte Kostentragungspflicht der Beerdigung hat somit laut BGB Paragraph 1968 der Erbe des Erblassers. Die Erben eines Verstorbenen sind somit gesetzlich dazu verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen. Dabei tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, bei der die unmittelbaren Verwandten als erster herangezogen werden. Hierzu gibt es allerdings eine Ausnahme, sollte der Verstorbene mit einer Sterbegeldversicherung oder anderen Versicherungen vorgesorgt haben, muss diese ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten und die Beerdigungskosten tragen.
Die Kosten für eine Bestattung sind sehr hoch und müssen im Todesfall von den Hinterbliebenen getragen werden. Durch eine Sterbegeldversicherung kann man seine Angehörigen von den hohen Kosten für ein Begräbnis entlasten. Je nach Versicherungssumme und Tarif kann der Versicherte seine Hinterbliebenen auch zu den Folgekosten wie zum Beispiel bei der Pflege des Grabes finanziell unterstützen.
Ein weiterer wichtiger Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist, dass sie auch Menschen mit einer Vorerkrankung abschliessen können. Dazu müssen Angebote ohne Gesundheitsprüfung genutzt werden. Allerdings gibt es hierzu dann in der Regel die sogenannte Leistungsstaffelung mit Wartezeiten.
Sollte der Sterbefall dann beispielsweise innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Wartezeiten eintreten, wird nur ein gewisser Prozentsatz an der Versicherungssumme geleistet. Eine Ausnahme stellt hier in der Regel der Tod durch Unfall dar. Trotzdem kann vor allem eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung für ältere Personen eine gute Möglichkeit sein, die lieben Angehörigen vor den hohen Bestattungskosten abzusichern.
Doch die Sterbeversicherung bietet noch weitere Vorteile. Tritt der Tod in Folge eines Unfalles ein, ist die Wartezeit in der Regel ausser Kraft gesetzt. Der Versicherer leistet dann die im Vertrag garantierte Versicherungssumme unabhängig von der Laufzeit des Versicherungsvertrages komplett an die bezugsberechtigte Person. Manche Versicherungsunternehmen zahlen bei Tod durch Unfall oftmals sogar das Doppelte der Versicherungssumme aus.
Die Höhe und Art der Versicherungsleistung ist aber immer vom jeweiligen Tarif und Versicherer abhängig. Somit gibt es auch verschiedene Systeme für die Überschussbeteiligung. Einige Sterbegeld-Versicherungen offerieren ausserdem Tarife, die Überführungskosten übernehmen, sollte der Versicherungsnehmer ausserhalb Deutschlands versterben. Zudem ist vorteilhaft, dass die Versicherungsleistungen der Sterbegeldversicherung einkommenssteuerfrei sind.
Resümee:
Die Sterbegeldversicherung ist im Wesentlichen eine sichere Vorsorgeversicherung. Sie schützt die Hinterbliebenen im Sterbefall durch die Zahlung einer Versicherungssumme vor den finanziellen Belastungen einer Bestattung. Im Unterschied zu einer Risikolebensversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch nach dem Ablauf der Beitragszahlungen ein Leben lang garantiert.
In vielen Fällen trifft ein Sterbefall die Angehörigen völlig unvorbereitet und sie müssen sich nicht nur mit dem Verlust eines geliebten Menschen auseinandersetzen, sondern sind dann auch mit finanziellen Belastungen konfrontiert. Da die Zahlung eines Sterbegeldes bzw. Beerdigungszuschusses für gesetzlich Krankenversicherte durch den Gesetzgeber im Jahr 2004 abgeschafft wurde, müssen die Angehörigen die Kosten für eine Bestattung komplett privat leisten. Um den Hinterbliebenen aber trotzdem die Kosten für die Beerdigung abzunehmen, ist es lohnenswert eine Sterbegeldversicherung abzuschliessen. Bei dieser Versicherung für den Todesfall, wird den Begünstigten im Sterbefall der versicherten Person die vertraglich festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt, um damit alle Bestattungskosten begleichen zu können.
Die Kosten für eine Sterbegeld-Versicherung sind vor allem abhängig vom Alter der zu versichernden Person zum Vertragsbeginn und in welcher Höhe der gewünschte Versicherungsbetrag ausfallen soll. Möchte oder kann man keine Gesundheitsprüfung abgeben, ist bei einem Sterbegeldversicherung Vergleich primär die Wartezeit ein entscheidendes Kriterium.
Währenddessen das Eintrittsalter, der gesundheitliche Zustand und die Versicherungssumme einen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe einer Sterbeversicherung haben, beeinflussen auch die Substanzkraft des Versicherungsunternehmens, die Art der Verwendung von Überschüssen sowie der Zeitraum der gezahlten Beiträge den Tarif. Somit lassen sich die Kosten für eine Sterbegeld Versicherung nicht pauschalisieren, sondern sind von verschiedenen Kriterien abhängig.
Grundsätzlich für jede Person, da in der Bundesrepublik Deutschland eine Bestattungspflicht besteht. Die Bestattungskosten müssen die Erben des Versorbenen komplett übernehmen, denn seit dem Jahr 2004 wurde die Zahlung des Sterbegeldes durch die Krankenkassen gesetzlich abgeschafft.
Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon heute seine Familie vor den hohen Bestattungskosten finanziell absichern. Auch wenn es vielen Menschen nicht leicht fällt sich bereits zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, zeigt diese finanzielle Vorsorge jedoch ein gewisses Mass an Verantwortung gegenüber seinen Angehörigen. Und schlussendlich bietet diese Form der Vorsorge-Versicherung dem Versicherungsnehmer einen angemessenen Abschied.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es kommt immer auf das jeweilige Bundesland sowie die in Anspruch genommenen Dienstleistungen an. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass sich die Kosten für eine Bestattung aus verschiedenen Teilen zusammensetzt:
Sollte noch keine Grabstätte vorhanden sein, in welcher der Verstorbene bestattet werden kann, muss in der Regl ein Steinmetz in Anspruch genommen werden. Dieser übernimmt in Abstimmung mit den Hinterbliebenen die Planung, Gestaltung sowie die Aufstellung des Grabsteins.
Gemeinsam mit einem Bestattungsunternehmen wird die Art der Bestattung festgelegt. Der Leichnam kann entweder per Erdbestattung in einem Sarg oder durch eine Feuerbestattung (Einäscherung) in einer Urne die letzte Ruhe finden. Auch wenn die Wahl auf eine Urne fällt, wird für eine Feuerbestattung immer ein Sarg benötigt.
Der Grabschmuck für das Begräbnis wird bei einer Gärtnerei oder einem Floristen gekauft.
Die Grabmiete die für die Nutzung des Grabes auf dem Friedhofsgrundstück entstehen, müssen in der Regel für mehrere Jahre im Voraus an die jeweilige Friedhofs-Verwaltung bezahlt werden.
Die Gestaltung der Trauerfeier organisieren die Angehörigen in der Regel selbst. Hierzu wird traditionell nach der Beerdigung ein sogenannter Leichenschmaus in einem Restaurant oder Beerdigungskaffee in einem Café von der Familie des Verstorbenen ausgerichtet.
Für einen groben Richtwert welche Gesamtkosten für ein Begräbnis entstehen können, anbei ein unverbindliches Beispiel:
Einzelposten | geschätzte Kosten Sargbeisetzung | geschätzte Kosten Urnenbeisetzung |
---|---|---|
Steinmetz: | 3.500 Euro | 2.500 Euro |
Bestatter: | 2.500 Euro | 2.000 Euro |
Blumenschmuck für Begräbnis: | 350 Euro | 250 Euro |
Friedhofsgebühren: | 1.600 Euro | 1.200 Euro |
Trauerfeierlichkeiten: | 800 Euro | 800 Euro |
Geschätze Gesamtkosten: | ca. 8.750 Euro | ca. 6.750 Euro |
Die Preise für ein Begräbnis können aber je nach Wahl des jeweiligen Dienstleisters und Bestattungsart stark variieren. Die ungefähren Kosten können sich somit in etwa zwischen 6.000 bis hin zu 10.000 Euro und höher bewegen.
Abgesehen von den Einzelposten und Dienstleistern haben noch weitere Kriterien einen Einfluss darauf, wie hoch die Begräbniskosten ausfallen können:
Wird sich für eine Einäscherung also Urnenbestattung entschieden, fallen in der Regel niedrige Kosten an als dies bei einer Sarg- bzw. Erdbestattung der Fall ist.
Die Kosten für den Unterhalt einer Grabstätte orientieren sich beispielsweise auch nach der Beliebtheit des Friedhofs oder nach dem Bundesland, in dem der Verstorbene begraben wird.
Kann der Verstorbene in einem bereits existierenden Familiengrab begraben werden, ist das für die Hinterbliebenen meistens kostengünstiger, als die Anlage einer neuen Grabstätte. Zudem ist auch die Grösse der Grabanlage ein relevantes Kriterium wie hoch die Kosten ausfallen.
Es kommt auch ganz auf den gewünschten Umfang der Leistungen des jeweiligen Bestattungsinstituts an. So können die Hinterbliebenen zum Beispiel durch die Wahl des gewünschten Sarges und dessen Ausstattung, der Bekleidung für den Verstorbenen oder der Auswahl der Urne einen grossen Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen.
Welche Leistungen durch eine Sterbegeld-Versicherung abgedeckt sind, ist immer vom jeweiligen Anbieter abhängig. Prinzipiell sind jedoch ein lebenslanger Versicherungsschutz sowie die Zahlung der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme im Sterbefall sichergestellt. Die im Versicherungsvertrag eingesetzte begünstigte Person bekommt in der Regel zusätzlich zur festgelegten Versicherungssumme auch die erreichte Überschussbeteiligung. Manche Versicherungen offerieren bei Unfalltod des Versicherten zudem die Zahlung des zweifachen Versicherungsbetrages und übernehmen bei Bedarf auch den Rücktransport des Verstorbenen vom Unfallort.
Ganz nach dem Versicherer tritt der volle Schutz der Versicherung erst nach 36 Monaten nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein, bei vielen Anbietern ist dies aber auch schon früher möglich. Bei zahlreichen Tarifen steht den Begünstigen auch die Wahl des Bestatters frei, währenddessen bei anderen die Auswahl des Bestattungsunternehmens beschränkt ist. Bevor man eine Sterbegeldversicherung abschliesst, ist es immer ratsam sich genau über das Leistungspaket und die Bedingungen des Vertrages zu informieren, da einige Anbieter oft nicht mehr als die Grundsicherung anbieten. Denn nur was im Vorsorgevertrag auch festgeschrieben ist, wird letztendlich dann auch von der Sterbegeld-Versicherung gezahlt. Um auch den individuell passenden Versicherer für das Sterbegeld zu finden, sollte man immer einen Sterbegeldversicherung Vergleich machen. Denn somit lässt sich der Leistungsumfang der einzelnen Anbieter am einfachsten miteinander vergleichen.
Bei der Wartezeit handelt es sich um den im Versicherungsvertrag vereinbarten Beginn der Sterbegeldversicherung und den ersten möglichen Tag, an dem eine Inanspruchnahme des Sterbegeldes möglich ist. Meist gibt es dazu noch eine Staffelung, die nach dem Alter des Versicherten bei Versicherungseintritt bis zum Ende der ersten drei Versicherungsjahre angewandt wird. Während dieses Zeitraums wird nur ein Anteil der festgelegten Versicherungssumme gezahlt. Erst nachdem diese Staffelungsregelung abgelaufen ist, besteht ein Anrecht auf die volle Versicherungsleistung.
Nachdem eine Sterbegeld-Versicherung erst mit dem Tod des Versicherten beendet ist, wird eine Versicherungsleistung garantiert fällig. Aus diesem Grund wird vergleichbar wie bei Renten- oder Kapitalversicherungen ein Teil der Versicherungsbeiträge gespart. Deshalb besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungssumme eventuell noch um die sogenannte Überschuss-Beteiligung ansteigt. Normalerweise werden die Wartezeiten nicht unter einem halben Jahr ab dem Beginn der Versicherung angesetzt. Bei den meisten Versicherern gibt es Wartezeiten und Staffelungen zwischen zwölf und sechsunddreissig Monaten.
Information:
Bei sehr vielen Sterbegeldversicherungen entfallen die Wartezeiten, falls der Tod des Versicherten durch einen Unfall eintritt. Und oftmals wird in so einem Fall von einigen Versicherern auch die doppelte Versicherungssumme an die begünstigte Person ausgezahlt.
Stirbt der Versicherte innerhalb der Wartezeit und Staffelungsphase, ist dies je nach Versicherungsunternehmen oft unterschiedlich geregelt. Genauso wie die Länge der Wartezeit und Staffelungsphase je nach Anbieter unterschiedlich geregelt ist, kann auch die Auszahlungsleistung beim Sterbefall innerhalb dieser Zeiten je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Hier die häufigsten Vorgehensweisen, falls der Todesfall während der Wartezeit eintritt:
Wie hoch die Versicherungssumme ausfallen sollte, kommt zunächst einmal ganz auf die indiviuellen Wünsche des Versicherungsnehmers und natürlich auf die ortsüblichen Kosten für eine Bestattung an. Dabei sollte man aber auch bedenken, dass die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auch die Höhe der Beiträge für die Sterbegeldversicherung unmittelbar beeinflussen. Damit sich die Versicherungsbeiträge in einem angemessenen Rahmen bewegen, sollte man deshalb genau abwägen, in welcher Höhe der Versicherungsbetrag vereinbart wird.
Übliche Summen bewegen sich dabei zwischen 3.000 Euro bis zu 10.000 Euro. Wer besondere Wünsche für sein Begräbnis hat oder zum Beispiel auch die Aufwendungen für die Pflege des Grabes abgesichert haben möchte, für den ist sicherlich eine Summe im oberen Bereich zur Abdeckung empfehlenswert. Aber auch um die Kosten für eine würdevolle Gestaltung der Trauerfeier oder die Liegeplatzkosten am Friedhof zu gewährleisten, sollte die Versicherungssumme in einer angemessen Höhe angesetzt werden. Soll die Bestattung eher schlicht und ganz einfach sein, ist eine Versicherungssumme im niedrigeren Bereich im Regelfall ausreichend.
Diese verschiedenen Versicherungen dienen prinzipiell beide dem selben Zweck, nämlich der finziellen Absicherung der Angehörigen im Sterbefall. Bei der Sterbegeldversicherung dient die vereinbarte Versicherungssumme dem Zweck zur Deckung der Kosten für die Bestattung. Die Risikolebensversicherung hat meist eine signifikant höhere Versicherungssumme und soll Familienangehörige beispielsweise für den Todesfall des Hauptverdieners der Familie finanziell absichern oder zur Abdeckung eines Darlehens dienen.
Weiterhin unterscheiden sich die Risikolebens- und die Sterbegeld-Versicherung darin, dass der Versicherungsschutz bei der Risikolebensversicherung - zum Risikolebensversicherung Vergleich - nur befristet innerhalb der Versicherungslaufzeit gilt und bei der Sterbegeld-Versicherung auch nach dem Ende der Beitragszahlungen ein Leben lang. Um die wichtigsten Unterschiede klar und übersichtlich darzustellen, sind diese in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:
Unterschied | Sterbegeldversicherung | Risikolebensversicherung |
---|---|---|
Für welchen Zweck? | Sterbefall, Absicherung der Kosten für die Bestattung. | Sterbefall, finanzielle Absicherung der Angehörigen auf längere Zeit (evtl. auch zur Abdeckung eines Darlehens). |
Laufzeit des Versicherungsschutzes? | Ein Leben lang. Auch nach Abschluss der Beitrags-Zahlungen. | Befristet. Auf die vereinbarte Versicherungslaufzeit, üblicher Weise bis 65 Jahre. |
Höhe der Versicherungssumme? | Niedrig (ca 3.000 bis 15.000 Euro) | Hoch (ca. 15.000 bis zu mehreren Millionen Euro sind möglich) |
Auszahlung? | Auszahlungsgarantie bei Todesfall, evtl. doppelte Versicherungssumme bei Tod durch Unfall, Rückkaufswert bei Versicherungskündigung. | Auszahlung nur innerhalb des vereinbarten Versicherungsschutzes, keine Zahlung bei Kündigung. |
Höhe der Versicherungsbeiträge? | Abhängig vom Eintrittsalter, Höhe der Versicherungssumme, Dauer der Beitragszahlung sowie mit oder ohne Gesundheitsprüfung. | Abhängig vom Eintrittsalter, Höhe der Versicherungssumme, ausgeübter Beruf und Gesundheitszustand. |
Dauer der Beitragszahlung? | Kann frei gewählt werden (Versicherungsschutz auch nach Ende der Beitragszahlungen). | Begrenzung auf vereinbarte Versicherungslaufzeit (überlicher Weise bis 65 Jahre). |
Gesundheitsüberprüfung? | Oftmals nicht erforderlich. | Wird grundsätzlich verlangt. |
Ist der Versicherungsnehmer verstorben, muss dem Versicherer der Sterbefall so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Einige Sterbegeldversicherungen wollen diese Information "unverzüglich" haben, bei anderen ist vertraglich eine Meldefrist von beispielsweise einem Monat nach Eintritt des Todes angegeben. Und bei Ableben des Versicherten durch einen Unfall, muss dies in der Regel innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden. Ausserdem müssen beim Versicherungsunternehmen verschiedene Unterlagen eingereicht werden:
Wer seine Sterbegeldversicherung kündigen möchte, sollte unbedingt seinen Versicherungsvertrag in Bezug auf den Rückkaufswert und eventueller Gebühren und Bedingungen überprüfen. Die Summe des Rückkaufswertes ist ganz vom jeweiligen Anbieter abhängig, grundsätzlich aber immer deutlich niedriger als die Höhe der bereits geleisteten Versicherungsbeiträge.
Oft werden im Falle einer Kündigung noch zusätzliche Kosten berechnet und der Versicherte bekommt den eingezahlten Risiko-Anteil in der Regel nicht mehr erstattet. Meist wird nur der bezahlte Grundbeitrag zurückerstattet. Deshalb ist eine Kündigung oft ein grosses Verlustgeschäft und rechnet sich für den Versicherungsnehmer nicht.
Möchte man die Sterbeversicherung trotzdem kündigen, ist das normalerweise immer zum Ende einer Versicherungsperiode möglich. Diese Versicherungsperiode ist jedoch oft von der festgelegten Zahlungsweise der Beiträge abhängig und regelt somit auch die Frist für die Kündigung. Eine Kündigung muss immer schriftlich und vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein gemacht werden.
Auf diese Weise hat man einen Beleg, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingereicht wurde. In gewissen Ausnahmefälllen gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht. Ausserdem hat auch das Versicherungsunternehmen bestimmte Kündigungsrechte, nämlich dann, wenn der Versicherte eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Sollte dem Versicherten durch den Versicherer gekündigt werden, geschieht dies meist durch Umwandlung des Vertrages in eine beitragsfreie Versicherung.